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Roller- und Mofa-Ausbildung

Klasse AM & Mofa-Prüfbescheinigung

Die Fahrerlaubnisklasse AM

gilt für zweirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h,

  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder

  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

auch mit Beiwagen. Sie gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Geführt werden dürfen nach § 76 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auch

  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

 

Mindestalter:  15 Jahre

AM

Mofa

Die Mofa-Prüfbescheinigung berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofa), von sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) sowie sogenannter elektronischer Mobilitätshilfen mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.

 

Mindestalter: 15 Jahre.

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