Roller- und Mofa-Ausbildung
Klasse AM & Mofa-Prüfbescheinigung
Die Fahrerlaubnisklasse AM
gilt für zweirädrige Kleinkrafträder mit
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bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h,
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einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
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einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
auch mit Beiwagen. Sie gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Geführt werden dürfen nach § 76 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auch
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Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mindestalter: 15 Jahre
AM
Mofa
Die Mofa-Prüfbescheinigung berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofa), von sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) sowie sogenannter elektronischer Mobilitätshilfen mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.
Mindestalter: 15 Jahre.