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Anhängerausbildung

Klasse BE & B96

Die Faherlaubnisklasse BE

 

gilt für Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3 500 kg.

Mindestalter: 18 Jahre - Die Klasse kann aber auch bereits mit 17 Jahren im Rahmen der Ausbildung zum Begleiteten Fahren erworben werden.

BE

Die Klasse B berechtigt bereits zum Mitführen eines Anhängers mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder sogar mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
 

Will man darüber hinaus ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und

  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als  4250 kg 

führen, muss man nicht mehr die Klasse BE erwerben,

sondern kann in einer Fahrschule eine Fahrerschulung für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 absolvieren; die Ablegung einer Prüfung ist dann nicht erforderlich. 

B96

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