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PKW-Ausbildung

Klasse B, Bf-17 und B197

Die Fahrerlaubnisklasse B

berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) 

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

 

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

 

Die Klasse B berechtigt außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L
 

Mindestalter: 18 Jahre (beim Begleiteten Fahren 17 Jahre)

B

Bf-17

Beim „Begleiteten Fahren ab 17“  ist der Führerscheinerwerb ein Jahr nach vorne verlagert; so könnt Ihr schon mit 17 Jahren mit dem Autofahren loslegen - allerdings unter Beschränkungen: Ziel des „Begleiteten Fahrens ab 17“  ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen, deswegen muss bei jeder Fahrt eine ältere Begleitperson mitfahren. Das kann nicht jeder Ältere sein, sondern die Begleitperson(en) muss bzw. müssen in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein (näheres zu den Anforderungen s. unten) - einen richtigen Führerschein bekommt Ihr nach wie vor erst mit 18, vorher gilt die besondere Prüfungsbescheinigung. Bei der Antragstellung muss schon mindestens eine Begleitperson angegeben werden, weitere können auch später (gebührenpflichtig) hinzugefügt werden.

 

Da die Ausbildung für Klasse B/BE dann schon beginnt, bevor Ihr volljährig seid, ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.

Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein; diese Klassen dürfen dann aber auch ohne Begleitung gefahren werden.

 

Es ist möglich, eine Doppelklasse (z.B. PKW und Motorrad oder Anhänger, d.h. B17 & A1, B17 & BE, B17 & A1 & BE oder evtl. auch B17 & A2) zu erwerben.

 

 

An die Begleitperson werden folgende Anforderungen gestellt: Mindestalter 30 Jahre, mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B, zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

 

Während der Fahrt: Blutalkohol maximal 0,5 Promille, keine Einwirkung anderer berauschender Mittel. Die Begleitperson muss ihren Führerschein bei jeder Fahrt mitführen!

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B197 - Die neue Automatikregelung:

 

Seit April 2021 besteht die Möglichkeit, die Ausbildung und Prüfung mit einem Automatikfahrzeug zu  machen, anschließend aber trotzdem die Berechtigung zu erhalten, Schaltwagen zu fahren.

Dafür ist es erforderlich, während  der Ausbildung eine Fahrerschulung auf einem Schaltwagen zu machen.

Gesetzlich vorgeschrieben sind 10 Schalt-Fahrstunden, nach deren erfolgreicher Absolvierung von uns

eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wird.

In den Führerschein wird dann die  Schlüsselzahl 197 eingetragen, die die Berechtigung zum Führen von Schaltwagen nachweist.

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B197

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