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Motorradausbildung

Klassen A1, A2, A, Klassenaufstieg & B196

A1

Die Klasse A1 gilt für:

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und

  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und

  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

Geführt werden dürfen nach § 76 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auch

  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h (Kleinkrafträder bisherigen Rechts), wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind und

  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18. Januar 2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Die Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM.


Mindestalter:  16 Jahre.

Die Klasse A2 gilt für:

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

auch mit Beiwagen. Sie berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klasse A1 und AM.

Mindestalter:  18 Jahre.

A2

A

Die Klasse A gilt für:

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

auch mit Beiwagen.

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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15 kW oder

  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

  • Leistung von mehr als 15 kW.

 

Die Klasse A berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A2, A1 und AM.


Mindestalter: bei direktem Zugang 24 Jahre, bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren kann ein Klassenaufstieg zur Klasse A bereits mit 20 Jahren erfolgen.

Ihr habt bereits die Fahrerlaubnis A1 oder A2 und wollt euch vergrößern?

 

Ein Aufstieg von Klasse A1 zu A2 oder von A2 zu A ist nach jeweils zweijährigem Besitz der Fahrerlaubnis möglich. Hierzu muss erneut eine Fahrprüfung absolviert werden.

Aufstieg

B196

Nach Ausbildung zum Erwerb der Schlüsselzahl 196 zur Fahrerlaubnis Klasse B seid Ihr zum Führen von Krafträdern

  • mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,

 berechtigt.

 

Die Schlüsselzahl 196 wird nur erteilt, wenn der Antragsteller bereits seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher „3“) besitzt

Die Berechtigung gilt nur im deutschen Inland.

 

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